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Alt 12.09.2013, 16:07
Lalelu Lalelu ist offline
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Standard AW: Dringende Frage zu Krankengeld bei erneuter Erkrankung

Jaja, der VdK.... mich haben die mit ihrer "Beratung" auch in den Abgrund gestürzt.

Hallo Sandra,

was dir der Berater da erzählt hat, ist Blödsinn. Wie sollst du denn im Voraus wissen können, wie lange du noch krank bist?

Richtig ist, dass du kurz vor der Aussteuerung ein Schreiben von der Krankenkasse bekommst, dass du dich spätestens am Tag X beim Arbeitsamt melden sollst. Idealerweise bekommst auch gleich eine Bescheinigung über die Dauer und Höhe des gezahlten Krankengeldes.... damit gehst du dann zu deiner zuständigen Agentur und beantragst Nahtlosigkeitsgeld nach § 145. Evtl. hast du schon Berichte, die du dem ärztlichen Dienst der AfA zur Verfügung stellen willst, oder du lässt dich von denen begutachten. Und ja... jetzt kommt die Sache mit den sechs Monaten ins Spiel....

Der ärztliche Dienst muss ein "aufgehobenes Leistungsvermögen für die Dauer von mehr als sechs Monaten" feststellen.... und je nachdem, wie es dir bis dahin geht, kannst du dieses Gutachten akzeptieren oder Widerspruch einlegen.

Die wichtigste Voraussetung aber, um dieses Nahtlosigkeitsgeld beantragen zu können, ist ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, der muss spätestens einen Monat nach Antragstellung bei der AfA erfolgen.

Rente.... hört sich erstmal schlimm an, so endgültig. Ist aber gar nicht so, die Rente ist meist erstmal befristet, oder es wird eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt. Letzten Endes ist es dann doch eine gute Sache, weil man sich aufs Gesund werden konzentrieren kann, ohne sich allzu große Sorgen ums Geld machen zu müssen. Und wenn man gesund ist, kann man das Rentnerdasein auch jederzeit wieder aufgeben.

Fazit: Hingehen, Antrag stellen.

Ach ja... ganz wichtig. Beantrage die Rente nicht zu früh und zu schnell. Das Arbeitslosen- oder Krankengeld ist nämlich meistens noch etwas höher....
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