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Alt 12.09.2013, 18:28
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Dringende Frage zu Krankengeld bei erneuter Erkrankung

Hallo Sandra,

auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung habe ich noch einen gut verständlichen Link zum Nahtlosigkeitsgeld nach §145 SGB III gefunden.
Du mußt nicht unbedingt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, es können auch eine REHA oder Leistungen auf Teilhabe sein.
Bitte schaue einmal hier:
http://www.deutsche-rentenversicheru...976&lv3=216520

Wegen einer Auskunft kannst Du Dich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands wenden, diese hat eine eigene Webseite und Beratungsstellen in vielen deutschen Städten.
Hier ist der Link:http://www.unabhaengige-patientenberatung.de

Die Ärzte des Arbeitsamtes werden sich mit einem Fragebogen an Deine behandelnden Ärzte wenden und wegen einer Prognose anfragen.

Es ist immer ratsam, bei einem Rezidiv einen höheren Grad der Schwerbehinderung zu beantragen, da manche Leistungen aus dem Bereich der Teilhabe dies voraussetzen.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Du die 78 Wochen Krankengeld bekommen kannst.

Der Arzt, welche Deine Krankschreibung vornimmt, erhält von der Kasse einen Brief, dort werden ihm Fragen gestellt, u.a. auch zur vermutlichen Dauer der Erkrankung. Der Arzt wird gebeten, sein Antwortschreiben im verschlossenen Umschlag an den MDK zu schicken.
Manche Kassen haben zur Zeit die Angewohnheit, ihre Versicherten, die länger krank sind anzurufen und nach dem Befinden zu fragen. Es ist dann immer ratsam, die Antworten bezüglich voraussichtlicher Erkrankungsdauer mit den Ärzten abzustimmen.

Ob Du während der Chemo arbeiten kannst, also den Vorschlag mit Urlaub nehmen usw. umsetzen, ist sicherlich von vielen Faktoren abhängig.An Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr würde dies wg. Infektionsgefahr nicht gehen.

Nun möchte ich Dir noch ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken,
Tschüß,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (12.09.2013 um 18:42 Uhr)
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