Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 29.07.2004, 08:18
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Erwerbsunfähigkeit. Mit 32 schon ohne Befristung?

Hallo Vanessa,

ist es richtig, daß bei Dir auch der folgende Satz steht:
"...wird die Rente ... auf unbestimmte Dauer anerkannt. Die Rente wird längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt."?

Das, so hat man mir erklärt, bedeutet, daß Dir die Rente sehr wohl aberkannt werden kann. Hiervon ist aber nur auszugehen wenn eine sehr wesentlicher Besserung Deines Gesundheitszustandes eintritt und Du wieder voll Arbeitsfähig bist.
Da dieses bei den meisten derjenigen, die diesen Satz im Bescheid haben nicht so ist, ist das als unbefristet anzusehen.
Du bist aber meist nach wie vor verpflichtet Änderungen Deines Gesundheitszustandes der Rentenversicherung gegenüber mitzuteilen.

Da Du Dich aber noch fit genug fühlst etwas zu tun, versuche es doch mal mit einem Nebenjob. Denn "zuverdienen" darf man ja. Hier bieten sich Soziale Einrichtungen geradezu an.
Hier kannst Du Arbeiten, wenn Du mal ausfällst mault nicht jeder gleich und Du hast noch etwas Taschengeld.

Ich wünsche Dir, daß es Dir in Zukunft gut gehen wird.
Alles Liebe
Wolfgang
Mit Zitat antworten