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Alt 30.09.2013, 21:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Verhinderungspflege

Liebe bine 60,
ich möchte dir nocheinmal schreiben. Mir gingen deine Zeilen nicht aus dem Kopf.

Zitat:
Ich pflege meinen Mann jetzt seit über einem Jahr. Er hat die Pflegestufe 2. Eine Erhöhung ist vor kurzem erst abgelehnt worden
Du hast die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Bescheides Widerspruch dagegen einzulegen.Mein Rat an dich wäre, tue dies, schildere die gesundheitliche Situation deines Mannes.
Es gibt ein Recht, Einsicht in das Gutachten zu nehmen, welches während der ersten Einstufung angefertigt worden ist. Im Widerspruchsschreiben sollte man darauf eingehen. Manchmal stehen dort einfach Dinge drin, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Es ist sehr traurig, dass die Krankenkassen immer bei den Menschen sparen wollen, die die Hilfe am meisten benötigen. Leider geschieht es oft, dass Leistungen erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden.

Zitat:
Ich denke, ich werde bei der Krankenkasse nochmals vorstellig werden. Die Aussage der Kasse lautete bisher, daß nur Aufwendungen der Ersatz- Pflegeperson erstattet werden.( Fahrkosten und Verdienstausfall). Ich würde allerdings noch gerne einen kleinen Obolus obendrauf zahlen
Es gibt die Möglichkeit "zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz" zu beantragen. Diese sollen helfen, den pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die gesetzlichen Grundlagen sind im SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz).

In Berlin gibt es Pflegestützpunkte, dort wird für Pflegebedürftige und deren Angehörige Beratung angeboten.Hier ist der Link mit den entsprechenden Adressen.
http://www.pflegestuetzpunkteberlin.de

Dort hilft man dir auch bei der Formulierung des Widerspruchsschreibens an die Krankenkasse.

Nun möchte ich dir noch einen lieben Gruss und ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken,

Tschüß,
Elisabethh.
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