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Alt 24.11.2014, 12:14
pulizwei pulizwei ist offline
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Standard AW: alveoläres rhabdomyosarkom

Hallo Tom,

bei mir war es üblich, dass ich jeden Tag min 3 x Temperatur gemessen habe.

Der Stationsarzt sagte als Faustregel gilt:

1 x 38,5 ° C oder 2 x 38,0 ° C heißt in die Klinik,
insbesondere in der Tiefphase der Werte.

Die 11 - 13 Tage errechnen sich ab dem ersten Tag Chemo.

Danach wird's sprunghaft besser, und meist wird ein unterstützendes Medikament
zum Aufbau, bzw. Nutzung der Reserven der Leukozyten gegeben.

In der Regel ist das Neulasta bzw. Neupogen.

Ich musste in der Zeit mehrfach rotes Blut zur Steigerung des HB (Hämoglobin)
und Auszüge für Thrombozyten (für die Blutgerinnung) bekommen.

Es sollten in der Zeit alle, auch die kleinsten Verletzungen vermieden werden,
da sich sonst ein Tor für Bakterien öffnet, und das ist schlecht, wenn die Gerinnung nicht richtig funktioniert und die Abwehrkräfte niedrig sind.

Wenn sich alles einpegelt, kommen wir auf die Taxi-Geschichte zurück.

Der Sozialdienst wird Dir da auch Auskunft geben können.

Ich habe das so gemacht, dass ich mir einen Taxi-Unternehmer ausgesucht habe, der mir eine Monatsrechnung gestellt hat.

Bei Kassenpatienten wird dann pro Fahrt eine Gebühr von 10,-- € fällig (als Selbstbeteiligung), bei Privatpatienten wird aufgelistet wann gefahren wurde, und als Strecke ""Wohnung - Klinik XY"" eingetragen und einmal im Monat eine Rechnung erstellt.

Das Krankenhaus erstellt auf Wunsch einen Berechtigungsschein.
Die gibt es als Vordruck,
meine Klinik hat ihn freihändig erstellt.

Der Text lautet:

Kopfbogen Klinik

Antrag auf Kostenübernahme
zur Vorlage bei der Krankenkasse

Betr.: Name Geb.-Datum
Anschrift

Sehr geehrte Damen und Herren,

der oben genannte Patient leidet an einem .........Sarkom. Wegen dieser Erkrankung wird er in unserer Klinik chemotherapeutisch behandelt. Die Behandlung setzt sich aus teilstationären und ambulanten Behandlungen zusammen. Durch die teilstationären und ambulanten Behandlungen werden stationäre Behandlungen vermieden oder verkürzt.

Da der Patient aufgrund der Erkrankung, der applizierten Therapie und der dadurch bedingten Infektanfälligkeit weder öffentliche Verkehrsmittel benutzen, noch selbständig ein Fzg führen darf, ist er auf Fahrten mit einem PKW angewiesen. Die Fahrten mit einem Taxi sind somit medizinisch indiziert.

Gemäß den Krankentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21.12.2004 §7 Abs 2c in Verbindung mit dem § 60 Abs 2, Satz 4 SGB V, bitte ich Sie, die anfallenden Transportkosten zu übernehmen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Klinikleiter Dr XY Onkologe/Unterschrift

""

Zu der Rechnung habe ich bei der Abrechnung mit meiner PKV einen Plan angehängt, auf dem mir die Klinik meine Aufenthalte zur ambulanten oder stationären Behandlung bestätigt hat. (1 Ausdruck aus deren Computer)
Damit wurden alle Fahrten bezahlt.

Anspruch auf diese Taxi-Transfers haben grundsätzlich alle Patienten, die in der CHEMO-, Bestrahlungs- und Dialysebehandlung sind.
Gleiches gilt für alle Nachsorgemaßnahmen nach Krebs - OP.

Ich empfehle eine vorherige Absprache mit der Krankenkasse/Versicherung, da ist aber kein Widerstand zu erwarten.

Mein Taxi-Unternehmen hat meine Frau als Begleitperson immer kostenfrei mitgenommen.
Platzproblem gibt es keines, da die Benutzung ja wegen der Infektionsgefahr erfolgt und sich somit die Mitnahme anderer Fahrgäste verbietet.

Der Körper ist laut meinem Onkologen aber im Wesentlichen auf Keime etc aus ""fremder"" Umgebung empfindlich. Personen, die sowieso im selben Haushalt leben sind nicht als Gefahr zu sehen.
Wenn diese Personen natürlich erkältet sind und laufend niesen, ist an Vorsorge in Form eines Mundtuches zu denken.
Händeschütteln sollte man sich ganz abgewöhnen.

Gruß
Pulizwei

Geändert von pulizwei (24.11.2014 um 12:16 Uhr)
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