AW: vorübergehende berufsunfähigkeitsrente
Wenn du noch ein aufrechtes Arbeitsverhältnis hast und es dir zutraust, besteht auch die Möglichkeit, wieder 13 Wochen zu arbeiten. In diese 13 Wochen darf kein Krankenstandtag fallen, aber man kann auch Urlaub verbrauchen, allerdings muss der erste Arbeitstag ein echter Arbeitstag sein. Danach kannst du wieder in den Krankenstand gehen und hast auch wieder Anspruch auf 12 Monate Krankengeld.
Es empfiehlt sich, einen Antrag auf "Einstellschein für begünstigte Behinderte" (oder so ähnlich) beim Bundessozialamt zu stellen, denn damit ist (sofern du die bei einer Krebserkrankung erwartbaren 70% Behinderung zugesprochen bekommst) ein weitgehender Kündigungsschutz verbunden.
Das ist eine etwas anstrengende, allerdings auch lohnende Option. Das Krankengeld ist sicher höher als die Berufsunfähigkeitspension.
Alles Liebe,
theresa
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