Hallo Timuli,
die Vorgehensweise ist korrekt. Meine Sozialberaterin bei der AHB meinte damals, es könnte ja sonst jemand um 500 Prozent
!?! schwerbehindert sein, wenn genug Prozente für diverse Gebrechen zusammen gerechnet würden.
Also der größte Wert zählt.
LG