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Alt 15.03.2006, 09:00
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

HAllo Sabine,

Reha mit anschließender Anschlußheilbehandlung (AHB) - da hast Du etwas doppelt gemoppelt, bzw. der viele Ärzte haben keine Ahnung von dem Unterschiede dieser Begriffe:
Eine AHB ist eine Reha, die aber gleich im Anschluß an die Krebsbehandlung (OP, Bestrahlung - dies Verfahren geht nicht nach Chemotherapie) schon vom zuletzt behandelnden Arzt bzw. Krankenhaussozialdienst in die Wege geleitet wird. Eine AHB muß dann innerhalb von 2 - 5 Wochen nach dem letzten Behandlungstag (je nach Kostenträger) angetreten werden.

Da Dein Vater seine Behandlung nach Deiner Aussage mit Chemotherapie beendet hat, kann er entweder jetzt einen ganz regulären Onkologischen NAchsorgerehaantrag stellen - den Befundbericht muß dann sein niedergelassener Arzt ausfüllen - oder, wenn die Chemo in den letzten 5 Wochen beendet wurde, diesen Antrag noch als sogenannte Anschlußreha (AR) oder Anschlußgesundheitsmaßnahme (AGM) im Eilverfahren beantragen. Die Bedingungen sind dann die gleichen wie bei einer AHB: schnell anreisen, Zuzahlung für max 14 Tage, wobei bereits geleistete Zuzalhungen beim vorhergegangenen KH-Aufenthalt angerechnet werden.

Wenn Dein Vater noch berufstätig ist, kann die Krankenkasse bei der schnelleren Beantragung helfen. Die Frage ist, wieviel Zeit schon seit Ende der Behanldung vergangen ist.
Soweit erstmal
Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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