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Alt 15.03.2006, 15:50
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

Hi Sabine,

wenn dein Vater zunächst wieder ins KH geht, muss das KH die AHB beantragen. dieser antrag wird meist sofort entschieden. Es ist eher der Regelfall, dass eine AHB direkt aus dem KH heraus angetreten wird, als dass diesbezüglich gewartet werden muss. Der normale Reha-Antrag hat bei mir ca. 1 - 2 wochen bis zur Entscheidung gedauert und der Reha-Beginn lag nach Rückmeldung der rehaklinik nochmal 3 Wochen später....

Auf Grund der Unstimmigkeiten in den Antworten habe ich kurz nochmal gegoogelt: Auch eine AHB kann über beide Kostenträger (KK und Rentenversicherungsanstalt) beantragt werden!

"Anschlussheilbehandlung ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sie schließt unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine stationäre Krankenhausbehandlung an. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, erfolgen Antrag und Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Krankenhaus.
Dies gilt nur für Versicherte, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören." aus: Portal deutsche Rentenversicherung Bund

LG chaosbarthi
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