AW: Abschläge bei EM Rente doch rechtens
Leider kann ich das bestätigen, was die Vorredner (-schreiber) dargelegt haben:
Ein vom Bundessozialgericht (BSG) ergangenes (für die betroffenen Kläger günstiges) Urteil (vom 16. Mai 2006) zu Abschlägen für ab 2001 bewilligte Erwerbsminderungsrenten wird nicht angewandt werden, weil es nicht angewendet werden soll.
Dem zuständigen Senat des BSG wurde die Zuständigkeit für diese Rechtsfragen entzogen. Siehe dazu auch eine MDR-Presseinformation zur kritisierten Ressort-Verteilung im Bundessozialgericht.
MDR (Umschau-Artikel vom 18.11.2008):
http://www.mdr.de/umschau/5925381.html
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.
(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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