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Alt 08.03.2007, 20:43
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Gaby Gaby ist offline
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Standard AW: VBL-Rente ... Kennt sich da jemand aus?

Hallo Ingrid,

es ist so, dass die Rente meist im Nachhinein bewilligt wird, d.h. während der Wartezeit ab Antragsstellung gibt es Krankengeld oder ALG. Du hast dann für die Zeit bereits rückwirkend Anspruch auf die Rente, aber diese wird mit den geleisteten Zahlungen KG oder ALG verrechnet. Wäre die Rente höher, dann würdest du die Differenz ausgezahlt bekommen. Meist ist die Rente jedoch niedriger und in diesen Fällen muss man die Überzahlung nicht zurückzahlen. Es wird also zugunsten des "Rentners" entschieden. Vielleicht ist es eine besondere Regelung bei der VBL-Rente ( keine Ahnung, was genau das heisst)
das eine Vergleichsrechnung gemacht wird. Wie auch immer, das höhere Krankengeld musst du nicht zurückzahlen.

Lieben Gruß
Gaby
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