AW: Betroffene und Angehörige im Umgang miteinander
Ihr Lieben, Helmut L hat in wesentlichen Punkten Recht. Für eine sinnvolle und umfassende Regelung z. B. auch im Hinblick auf Krankenhausaufenthalte, ärztliche Auskunft Hospizunterbringung ist eine Betreuungsvollmacht erforderlich. Die notarielle Form ist nicht unbedingt nötig- sofern keine Immobilien im Spiel sind, in jedem Fall aber empfehlenswert. Die Kosten sind in der Tat gering. Vertrauen sollte man dem Bevollmächtigten schon, die not. Urkunde kann man natürlich selbst in der Tasche haben......LG AK
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