AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo, Dali,
hast Du denn überhaupt einen Einspruch gegen Deine Rente bei der DRV eingereicht ? Eine Untätigkeitsklage kannst Du nämlich erst nach 6 Monaten einreichen und das nur, wenn bis dahin keinerlei Nachricht von der DRV angegangen ist.
Die DRV schickt allen Rentenbeziehern, die Einspruch gegen die Abschläge bei der EU-Rente einreichen einen
"0815"-Brief, in welchem die Rentner "um Geduld und Abwarten des Ausgangs der bereits anhängigen Klagen" gebeten werden. Damit ist die DRV ihrer Benachrichtungspflicht nachgekommen.
Der einzige Weg -auch im Rahmen der Zivilcourage- wird die eigene Klage sein. Sonst passiert nämlich gar nichts und die Zeit verstreicht immer mehr !
Ich fürchte Du kommst nicht drumherum, zum Anwalt zu gehen und Klage gegen die DRV zu erheben.
Also viel Glück
Regina Beate
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