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Alt 20.07.2007, 20:06
Franziska1 Franziska1 ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Shalom,
ich habe leider den Beitrag nicht gesehen. Bei meinem Mann wurde am 5.11.2004 ein Karzinom am Gaumen festgestellt. Im Jahre 2005 bezog er dann 100 % Erwerbsunfähigkeitsrente. Gegen diesen haben wir keinen Widerspruch eingelegt, wir gingen Beide einfach davon aus, dass der Bescheid stimmt. Mein Mann ist nun am 10.04. diesen Jahres verstorben. Ich habe den Witwenrentenbescheid bekommen, und war doch geschockt, nachdem er sein Leben lang hart gearbeitet hat, oft im Ausland war, dass die Rente nicht besonders hoch ausfällt. Ich habe dann von der 10 % Kürzung erfahren, mein Mann wäre im Oktober 60 Jahre alt geworden, und ich habe gegen den Bescheid innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt. Reicht das?
Danke für Deine Antwort.
Herzliche Grüße Franziska
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