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Alt 10.01.2014, 15:22
Cecil Cecil ist offline
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Standard AW: Kündigungsschutz während der Behandlung

Hallo,

irgendwo ist sie doch aber derzeit als ANin versichert und würde auch erstmal in dieser KK bleiben, um nach der LFZ KG zu beziehen? Und irgendwer muss ja schließlich auch die Behandlungen bezahlen ......

Also das mit dem Unterhalt und KK usw. .... sollte am besten mal mit einer Krebshilfe-/Krebsberatungsstelle geklärt werden. Das klingt mir grad zu verworren, um mich rein zu denken.

Grundsätzlich jedoch sollte sie aufgrund der ihr hoffentlich schriftlich bescheinigten Krebserkrankung einen Antrag beim zuständigen Amt (bei uns wäre das das Sozialamt der Stadt) auf Erteilung eines GdB/GdS stellen. Dann genießt sie besonderen Kündigungsschutz ab dem Tag des Antragseingangs. Eine Kündigung würde dem AG erheblich erschwert bzw. nahezu unmöglich gemacht (Einschaltung des Integrationsamtes erforderlich etc.)

Alles Gute!

Geändert von Cecil (10.01.2014 um 15:36 Uhr) Grund: Ergänzung
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