AW: EU-Rente
Ich glaube, da muss man zwischen Berufsunfähigkeit (private Absicherung) und Erwerbsunfähigkeit (Rentenversicherung) unterscheiden: Bei letzterer ist die Frage, ob Du überhaupt fähig bist zu arbeiten, wenn nicht im jetztigen Beruf, dann finden die einen Aushilfsjob auch ok. Da kommt dann schon mal "solange sie noch 3 Stunden Ablage machen können" (ging einer befreundeten Buchhalterin so).
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lg
gilda
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