Einzelnen Beitrag anzeigen
  #10  
Alt 30.03.2006, 15:24
birgit1 birgit1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.10.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 117
Standard AW: Reha mit Mann und Schulkind

Hallo Insa,
mir scheint, Du hast kein Formular "Antrag auf Mitunterbringung des Kindes in der Rehaklinik" ausgefüllt (so ist es jedenfalls bei den BfA-Versicherten erforderlich und gibt dann nie Probleme). Aus Deinen Ausführungen geht das jedenfalls nicht hervor. Seitenlange schriftliche Erklärungen über Familienzustände sind nicht als Antrag zu betrachten und werden den Prüfärzten auch nicht vorgelegt, weil sie mit dem eigentlichen Antragsformular nichts zu tun haben. Nur so ist zu erklären, warum Du solche Schwierigkeiten mit der Bewilligung hast. Du hast offensichtlich schlichtweg die Mitnahme Deiner Tochter nicht formal beantragt!

Bei welchem Versicherungsträger bist Du denn rentenversichert? Wer hat Dich bzgl. des ANtrages beraten? Derjenige könnte nämlich einen "Beraterdraht" zum Kostenträger nutzen und sich am Telefon mal erkundigen, wo der Haken bei Deinem Antrag ist. Mir ist das immer noch nicht ganz klar.

Ist der Kostenträger für die Maßnahme Deines MAnnes auch die BfA oder etwa ein anderer Konstenträger? Welcher? Dies ist gerade der Punkt, an dem es die meisten Differenzen in der gemeinsamen Klinikbelegung gibt. Du willst drei Dinge unter einen Hut bringen und das ist schwierig umzusetzen.

HAst Du eine Krebsberatungsstelle oder den letzten für Dich zuständigen Krankenhaussozialdienst in Deiner Nähe, um Dich diesbzgl. noch mal beraten zu lassen? Nutze doch diese Gelegenheit. Ohne nähere Einzelheiten hinsichtlich Deines Antrages ist das Problem hier schwierig zu beantworten, weil immer wieder Detailfragen aufkommen. Aber sieh´Di meine Fragen oben nochmal an, vielleicht hast Du ja das eine oder andere wirklich beim Antrag übersehen.

Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
Mit Zitat antworten