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Alt 29.03.2007, 00:03
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Gärtner Gärtner ist offline
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Standard AW: Speiseröhrenkrebs... Theorie.. und die Praxis ?

Hallo Nightschlumpf!

Noch mal wegen des Testaments:
Bei einem gemeinschaftlichen Testament muss, wenn es nicht notariell beglaubigt ist, das Testament von einem Partner handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein und der andere Partner muss mit seiner eigenen Handschrift daruntersetzen: "Dieses Testament ist auch mein letzter Wille."; dazu dann nochmals Ort, Datum und Unterschrift.

Hoffen wir, dass das Testament noch lange nicht eröffnet wird!
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Es gibt zwei Arten, sein Leben zu leben: entweder so, als wäre nichts ein Wunder, oder so, als wäre alles ein Wunder. Ich glaube an Letzteres. (Einstein)
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