Hallo,
@ Petra: Ja, in dem Fall wird eher eine Nachzahlung raus kommen. Dein Mann hat für das gemeinsame Einkommen mit Steuerklasse 3 zuwenig Steuer gezahlt, was du normalerweise schon etwas mit Stkl. 5 ausgeglichen hättest. Dazu gerechnet wird es um den %-Satz zu ermitteln, mit dem im Endeffekt das steuerpflichtige Einkommen (nach)besteuert wird. z.B. der Bruttolohn deines Mannes. (So wie ich es oben in dem Rechenbeispiel versucht hab zu erklären)
@ Barbara: Was ist Nahtlosigkeitsgeld? Meinst du Übergangsgeld, als das was du bei ner Reha bekommst?
Wie wurde das Krankengeld direkt versteuert? Das wird doch von der Krankenkasse bezahlt und erst bei der Jahresteuererklärung angegeben?
Rente wird mit dem Ertragsanteil versteuert, also nicht in voller Höhe, aber klar, ohne Vorauszahlung kann auch da einen Nachzahlung raus kommen
(Nicht das Einem noch zuviel über bleibt, der Staat will auch was
Und bitte überhaupt nicht falsch verstehen wenn ich nachfrage,.. ich stell damit nichts IN Frage,... sondern weiss nur auch nicht alles.
lg Dagmar