Liebe Steffi,
die Zuzahlungsbefreiung muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.
Normal ist, dass die Eigenbeteiligung 2 % vom bereinigten Jahreseinkommen beträgt, bei chronisch Kranken nur 1 %. Alles, was an Zuzahlungen darüber hinaus geht, kann durch den Antrag auf Befreiung verhindert oder zurückerstattet werden.
Hier hilft euch die KK gerne weiter; nimm mal mit denen Kontakt auf.
Bei Hartz-4-Empfängern/Beziehern von Arbeitslosengeld gelten besondere Regelungen; meist sind die von den Zuzahlungskosten ganz befreit. Da bekommt man beim zuständigen Amt Auskunft.
Den Schwerbehinderten-Ausweis kann man über die Gemeinde/Stadt- oder Kreisverwaltung beantragen. Allerdings gibt es in jedem Krankenhaus eine Sozialarbeiterin, die in diesen Fällen auch gerne behilflich ist.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Alles Gute für deine Schwester und dich
Birgit