Hallo Silviana!
Im Erziehungsurlaub ruht auch der Anspruch auf Krankengeld - ich hätte eh nichts bekommen. Nicht jeder ist mit dieser Diagnose dauernd krankgeschrieben, stimmt schon.
Ich hab Widerspruch eingelegt - nun heißt es abwarten.
Das Krankengeld wird immer vom letzten Lohn berechnet.
Liebe Grüße und alles Gute für Dich!
Christine