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Alt 20.09.2011, 17:18
Babsi2610 Babsi2610 ist offline
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Standard AW: Erwerbsminderungsrente mit 33?

Hallo,

musste in dieser Frage selbst aktuell Wissen sammeln. Die KK können aber müssen nicht 78 Wochen Krankengeld zahlen (Auskunft Sozialarbeiterin der Reha, Auskunft der Unabhängigen Patientenberatung, Auskunft der Krebsberatungsstelle).

Ich z.B. wurde nach ca. 6 Monaten Krankengeldzahlung aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Falls ich diesen nicht stelle oder ablehne, wird die Zahlung von Krankengeld erst einmal eingestellt. Ich sollte nach einer Woche die Unterlagen einreichen und im Nachsatz stand dann, wenn ich vor Ablauf von 10 Wochen nicht einreiche, wird die Zahlung von KK erst mal storniert. Habe die 10 Wochen natürlich ausgereizt.

Wenn im Ergebnis der Reha eine längere Arbeitsunfähigkeit (> 6 Monate) bestätigt, wird automatisch die KK die Unterlagen an die RV weiterleiten. Du musst dann warten bis man dich aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen. Rückwirkend wird das Datum der Antragstellung auf Reha als Rentenbeginn gewertet. Das nach diesem Zeitpunkt gezahlte Krankengeld holt sich die Krankenkasse von der RV und damit auch von dir zurück.

M.E. kann man ohne Reha (Abschlussbeurteilung) oder Beurteilung durch den MDK nicht einfach die Zahlung von Krankengeld eingestellt werden. Erst im Ergebnis kann dann festgestellt werden, ob du länger ls 6 Monate arbeitsunfähig bist.

Geändert von Babsi2610 (20.09.2011 um 17:46 Uhr)
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