AW: Krankenkasse verweigert Zahlung von Hilfsmitteln
Hallo Moni,
wie Ulla schon geschrieben hat: schriftlich Widerspruch einlegen! Die Frist beträgt entweder vier Wochen (wenn dies so in der sog. Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens drinsteht) oder, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt ist, sogar ein Jahr. Viele Kassen sind hier recht schlampig...
Ob in Eurem Einzelfall ein Widerspruch erfolgversprechend ist ... könnt Ihr nur durch ausprobieren herauskriegen. Wenn ich es recht verstanden habe, dann geht es um die elektrische Verstellbarkeit, deren medizinische Notwendigkeit angezweifelt wird ... wenn in der VO nur stand " ein verstellbarer Einlegerahmen..." dann ist es auch recht abenteuerlich vom Sanitätshaus, ein nicht verordnetes höherpreisiges Hilfsmittel zu liefern.
Aber, wie gesagt, einen Versuch ist ein Widerspruch immer wert, der steht und fällt mit der Begründung - ich wünsche viel Erfolg
Grüße aus KA
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