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Alt 22.12.2011, 18:09
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Liebe conquerer!

Du hast das Recht innerhalb von 4 Wochen (nach Zugang des Bescheides) Widerspruch gegen den Bescheid wegen des Schwerbehindertenausweises Einspruch zu erheben. Der Widerspruch muss entsprechend begründet werden.
Laß Dir dabei helfen! Du kannst Dich an den VDK oder den Sozialverband Deutschlands wenden, in beiden Organisationen muss man Mitglied sein, die Beiträge sind erschwinglich. In einem Deiner früheren Beiträge schriebst Du, dass Du in Mannheim behandelt worden ist. Die Sozialarbeiter der Kliniken sind auch geschult, in rechtlichen Angelegenheiten Hilfestellung zu geben.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kannst Du auch zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Dazu ist vorher eine Anfrage bei der Versicherung wg. der Kostenübernahme möglich. Die Angelegenheit hat eine rechtliche und medizinische Seite.
Es gibt klare gesetzliche Regelungen, in denen festgelegt ist, welchen Grad der Behinderung Du erhältst. Diese Tabellen sind im Internet einsehbar. Die Einstufung des Tumors in das TNM-System spielt dabei eine wichtige Rolle.

Die gesetzlichen Grundlagen findest Du hier:http://www.gesetze-im-internet.de/ve.../anlage_8.html
Es ist für Dich noch nichts verloren!!!

Liebe Grüße!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (22.12.2011 um 18:22 Uhr)
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