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Alt 04.07.2013, 11:21
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Don Quichote Don Quichote ist offline
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Standard Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung

AHB / REHA und stufenweise berufliche Wiedereingliederung (WE)

Bei mir war der "klassische" Weg: 33 Jahre Vollzeit angestellt berufstätig - Brustkrebs-Diagnose - OP - 1/2 Jahr Chemo - 3 Wochen Pause - 8 Wochen Strahlentherapie - 3 Wochen Pause - 3 Wochen AHB - 4 Wochen Pause - 6 Wochen berufliche Wiedereingliederung, bis Ende des Jahres noch Herceptintherapie und 8 Jahre Antihormontherapie

Als ich mich vorher über die stufenweise berufliche Wiedereingliederung beim Sozialarbeiter in der Strahlenklinik (bei AHB-Antragstellung) informieren wollte meinte er, darüber gibt es dann in der AHB Infovorträge.

Leider wurde ich zum 1. Infovortrag nicht eingeladen (vergessen) und der 2. fiel aus wegen Krankheit der Sozialarbeiterin. So musste ich mich auf Infos aus 2. Hand verlassen.

Es ist also so, dass wenn man noch während der Reha/AHB die WE beantragt und innerhalb von 4 Wochen beginnt, können in der Reha-Klinik alle Anträge gestellt werden. Kostenträger für die WE ist die Rentenkasse. Auch für die Zeit zwischen Reha und WE wird von der Rentenkasse Übergangsgeld bezahlt. Soweit richtig, nur wurde mir gesagt, dass das Übergangsgeld gleich viel wie das Krankengeld ist. Und das stimmt nicht!

Während das Krankengeld 70% vom Brutto, abzüglich RV, AV und PV-Beiträge berechnet wird, und dann bei etwa 75% vom Nettolohn liegt, ist das Übergangsgeld nur 68% von letzten Nettolohn!

Also dafür, dass ich versuche, schnell wieder zu arbeiten, Fahrkosten etc habe, gibts weniger Geld

Also, diesen Rat will ich euch, die ihr noch vor der Reha die Möglichkeit habt, anders zu entscheiden, unbedingt mitgeben:

Erkundigt euch bei eurer Krankenkasse, wie die Finanzierung der WE läuft, wenn man nach Reha/AHB noch länger als 4 Wochen krank ist und die WE erst später beginnt. Ob dann weiterhin Krankengeld bezahlt wird, und wenn ja, in welcher Höhe.

Denn dann wäre es sinnvoll, lieber 1 Woche länger zu warten und die Anträge nicht während der Reha zu stellen, sondern hinterher mit dem weiterbehandelnden Arzt zusammen.

Parallel dazu hat mir auch noch meine private Berufsunfähigkeitsversicherung mitgeteilt, dass sie während der Wiedereingliederung nichts mehr bezahlt, schließlich bin ich ja nicht mehr berufsunfähig

Das alles habe ich erst jetzt erfahren, die WE beginnt nächste Woche. Ich hätte jetzt nur noch die Möglichkeit, nochmal rückwärts zu rudern, mich wieder Krank schreiben zu lassen und die WE nach 2 weiteren Wochen nochmal neu zu beantragen - das macht aber einen denkbar schlechten Eindruck beim Arbeitgeber, der während der ganzen langen Krankheitszeit sehr entgegenkommend war, und dass die WE überhaupt vom AG ermöglicht wird ist ja auch nicht selbstverständlich.

Aber es stresst mich - wegen falschen Informationen bekomme ich jetzt auf den Monat gerechnet über 500 € weniger fürs Arbeiten, als wenn ich mich noch in aller Ruhe erhole. Wo ich diese Fehlsumme noch einsparen soll, weiss ich nicht. Beschwerden hätte ich noch genug, die weitere Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen würden
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Liebe Grüße von Don(na) Q.

Geändert von Don Quichote (04.07.2013 um 11:25 Uhr)
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