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Alt 04.07.2013, 14:18
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung

Das gestaltet sich alles etwas komplizierter, als es sich hier so verärgert anliest. (Und Achtung: Alle, die sich zuletzt vor September 2011 damit befasst haben, sind nicht auf dem Laufenden.)

Erstmal zu der Höhe der Zahlungen: Das ist in dieser Form eine Milchmädchenrechnung, da das Krankengeld ganz stark von individuellen Voraussetzungen abhängt. So wird das zum Beispiel nicht notwenigerweise vom Bruttoentgeld berechnet, sondern ggf. auch vom Nettoentgeld. Es darf nämlich vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen max. 90% des letzten Netto betragen. Zieht man hier in einem solchen Fall die (gesetzlichen) vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge ab, so kommt man auf 69,875% vom Netto (und nicht auf 75%).

Dann aber zu dem Verfahren: Man hat nicht notwendigerweise eine Wahlfreiheit. Bei Entlassung als arbeitsunfähig aus der AHB/Reha muss vom entlassenden Arzt ein standardisiertes Formular ("Checkliste G833", falls jemand danach googeln möchte) ausgefüllt werden, in dem er ggf. begründen muss, warum er keine stufenweise Wiedereingliederung für möglich hält oder warum er keine beantragt hat. Dieses Formular geht an die Rentenversicherung und die Krankenkasse. Die Krankenkasse wiederum hat ihrerseits die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen darauf zu drängen, das Verfahren doch noch einzuleiten (mit allen Konsequenzen wie medizinischem Dienstes etc.). Und es sei nicht verschwiegen, dass bereits etliche Gerichtsverfahren laufen, bislang aber Entscheidungen nur in ganz speziellen Einzelfällen gefallen sind.

Das ganze Verfahren war zunächst ein befristeter Versuch vom 1. September 2011 und bis zum 30. Juni 2013, der aber nun unbefristet fortgesetzt wird.

(Falls sich jemand durch das Rechtliche wühlen möchte.)
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