AW: Meldung der Asbestose nach dem Tod
Deine Mutter erhält bei Anerkennung einen Teil der BG Rente. Bekommt aber dafür von der normalen Rente etwas abgezogen.
Uns war damals nicht klar, dass die Renten gegeneinander aufgerechnet werden. Aber bei der BG gibt es halt etwas mehr als bei der gesetzl. Rente.
Ich denke es lohnt sich auf jeden Fall.
Der für uns zuständige Herr von der BG hat damals alles recht schnell anerkannt. Es gab gar keine Diskussionen.
Gruß
Schneeglitzern
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