AW: An alle (ehem.) Pap V-er!!!
Hallo Goldlack,
wenn Deine Ärztin eine "Prüfung" abgelegt hat, darf auch sie die zytologischen Abstriche beurteilen und abrechnen (!),
bislang mußten positive Abstriche 10 Jahre, negative 5 Jahre archiviert werden.
Du selbst wirst keine Möglichkeit haben, an die Abstriche heranzukommen, aber ein anderer Gyn. darf sie gern zur Ansicht anfordern!
Bezüglich der Qualitätssicherung wird das verschieden gehändelt, wenn nur die Ärztin die Abstriche schaut, ist logischerweise niemand da, mit dem sie drüber diskutieren kann, muss nicht sein, ich bin aber froh, wenn ich den einen oder anderen Fall mal der Kollegin geben kann, in Zukunft wird das strenger gehandhabt, da wird eine Statistik erstellt werden müssen, die die Gesamtzahl der Fälle, die Zahl der untersuchten Frauen, Die Zahl der Pap I,II,III,IIID,IVa,IVb,V müssen einzeln aufgelistet werden usw. kann Dir die Richtlinien gern zukommen lassen.
Liebe Grüße Emma
Geändert von Emma Knueppel (12.11.2007 um 16:18 Uhr)
Grund: Zusatz
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