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Alt 16.09.2013, 11:40
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Auszahlung Resturlaub, wie wird der auf die Rente angerechnet?

Hallo

habt Ihr schon einmal geprüft, ob die Auszahlung von Urlaubstagen (in diesem Sonderfall) rechtlich überhaupt möglich ist.
Denn normalerweise ist Urlaub zu gewähren und eine Auszahlung nicht in Ordnung. (Weil der Urlaub zur Erholung vorgesehen ist.)

Bitte prüfe auch gleich, ob es nicht dann als Zahlung für eine "Leistung aus der Vergangenheit" zu berechnen ist und mit Deiner jetzigen Situation nichts mehr zu tun hat. (Hier gibt es einen Kaufmännischen Fachbegriff, den ich aber vergessen habe.)

Du solltest aber einen Fachanwalt zu Rate ziehen, denn meines Erachtens kann Dir das hier keiner verbindlich erklären. Bitte vor der Auszahlung machen, damit die Firma das entsprechend "benennen" kann.
Manchmal ist eben das Gleiche nicht Gleich.

Viel Glück
Wolfgang
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