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Alt 20.03.2007, 18:40
Thomas Thomas ist offline
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Registriert seit: 13.03.2005
Beiträge: 331
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Barbara,

die Zahlen sind auch kaum zu verstehen, selbst Rentenfachleute tun sich schwer damit, aber wenn ich es richtig verstanden habe ist der Abschlag in der "Zurechnungzeit" versteckt. Bei einer EM-Rente wird ja die Zeit in der man nicht mehr arbeiten kann, so berechnet als ob man bis zum richtigen Renteneintrittsalster weiter arbeitet, sonst wäre die Rente bei jüngeren Beziehern extrem schlecht. Diese Zurechnungszeit wird bei der EM-Rente nur bis zum 60ten Lebensjahr, statt zum 65.Lebensjahr berechnet. Dadurch entsteht ein Kürzung der vollen Rente.
Schau mal auf der ersten Seite dieses Threads, dort steht was drüber.

Gruß
Thomas
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