Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 03.07.2014, 17:49
Cecil Cecil ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2013
Beiträge: 553
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo,

Voraussetzung für einen Rentenantrag ist sozusagen eine "ordentliche" Krank-Schreibung, um nachweislich zu dokumentieren, dass man dem Arbeitsmarkt wegen Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nicht zur Verfügung steht.

Die Krank-Schreibung muss während des gesamten Antragsverfahrens immer wieder verlängert werden. Die EM-Rente wird bei Bewilligung rückwirkend ab Antragstellung gezahlt. Zeiten der LFZ respektive Krankengeldzahlung werden zwischen Rentenversicherungsträger und Krankenkasse verrechnet; das geht an dem Antragsteller vorbei, er wird darüber nur informiert.