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Alt 20.09.2002, 08:40
Gast
 
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Standard Hamburger Modell

Hallo Rosi!
Erst einmal meinen Glückwunsch, dass Du soweit bist und dass Dein Arbeitgeber mitmacht. Das ist beides nicht selbstverständlich.
Zur Beruhigung: Da Du nun vor dem Gesetz als schwerbehindert giltst, hast Du einen besonderen Kündigungsschutz. Wollte Dein AG Dich kündigen, egal warum, braucht er die Zustimmung des Integrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle für Schwerbehinderte). Und die setzen sich sehr dafür ein, dass die Leute bleiben dürfen. Da gibt es ganz enge Kriterien, warum ein Schwerbehinderter vor einem Gesunden gekündigt werden darf.
Doch die Frage nach der möglichen Kündigung steht doch ganz weit hintenan.
Du hast doch bestimmt mit Deinen Ärzten ausführlich gesprochen, in welchem Zeitrahmen die Wiedereingliederung (ich nehme an, die 3 Stunden sollen der Anfang ins Arbeitsleben zurück sein) in etwa ablaufen soll. Zunächst will man doch sehen, wie Du den Arbeitsstreß bewältigen kannst. Das wird nicht von heute auf morgen tip top klappen und Du wirst vielleicht auch nicht mit Dir zufrieden sein. Lass es langsam angehen und sei nur nicht ungeduldig.
Wie Du vermutest, wird das Ganze sicher nicht leicht und Du wirst auch nicht gleich die "volle Norm" bringen können. Aber das weiß Dein AG, da er sich mit der Wiedereinglierung einverstanden erklärt hat. Er will Dich also wieder haben und gibt Dir auch dafür die Zeit.
Es kann auch kleine Rückschläge geben, dann wird eben die Stundenzahl wieder zurück geschraubt.
Persönliche Erfahrungen habe ich nicht, das muss ich zugeben. Aber ich habe damit zu tun. Aus Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass die AG, wenn sie erst mit der Wiedereingliederung einverstanden sind, auch zu dem Betroffenen stehen.
Ich wünsche Dir alles Gute und toi, toi, toi!!!

Liebe Grüsse von
Astrid
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