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Alt 26.04.2006, 10:13
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Mitbestimmung des Rehazieles!

HAllo olicat,
bitte Texte vorher lesen, dann erübrigen sich einige Kommentare, die wieder irreführend sind. Du sprichst von Reha - oder willst Du sagen, daß Du im Rahmen einer AHB von München nach Sylt fährts? Das wäre eine wissenswerte Neuigkeit.

Hallo sonnenfrosch (Name?),

eine AHB ist eine Rehamaßnahme im Eilverfahren, die vom zuletzt behandelnden Arzt (im KH oft stellvertretend der KH-Sozialdienst) zum Ende eines KH-Aufenthaltes oder Bestrahlung eingeleitet werden kann- bei BfA-Pat. ist dieser Antragsweg nicht nach Chemotherapie möglich.
Der maximale Radius bei einer AHB ist etwa 200-300 Km um den Wohnort herum.
Eine reguläre Reha beantragt man, wenn man die AHB-Frist (Ende der Behandlung) versäumt hat oder sowieso erst im Laufe eines JAhres nach Behandlungsende fahren will. Hier gilt keine Km-Beschränkung.

gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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