Hallo,
Zitat:
Zitat von Safra
Wenn man etwas erreichen will, dann müsste man mir schon zeigen/beweisen, dass mein Weg falsch ist, oder zumindest Zweifel säen.
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Darin haben wir keine unterschiedliche Sichtweise.
Allerdings setzt das voraus, daß jemand auch noch "erreichbar", d.h. vernünftigen Argumenten "zugänglich", ist.
Leider sprach der TE aber davon, daß dies nicht (mehr) der Fall ist.
Einen "Glauben" "drehen" zu wollen, ist nahezu aussichtslos.
Was bleibt denn dann noch anderes übrig, als den Partner darum zu bitten, aus Liebe etwas zu tun, das auch seine Ärzte für ratsam halten?
Hättest Du da einen besseren Rat für den TE?
Eine Bitte unter
gleichberechtigten Ehepartnern als Erpressungsversuch einzuordnen, halte ich für verfehlt.
"Bestenfalls" kann man dabei von einer "Nagelprobe" sprechen.
Weil Erpressungen
immer eindeutig mit Androhungen verknüpft sind, was jedoch bei einer Bitte
nicht der Fall ist.
Auch in äußerst schwierigen Situationen sollten Beteiligte m.E. immer bemüht sein, "goldene Brücken" zu schaffen.
V.a. dann, wenn man ohnehin weiß, daß blanke Erpressungsversuche bereits bei Menschen, die Prinzipien haben, völlig in's Leere laufen dürften.
Goldene Brücken kann man begehen oder das auch bleiben lassen.
Welche Wahl in einer Ehe dann auch immer jemand trifft - es muß dann akzeptiert werden.
Liebe Grüße
lotol