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Alt 26.11.2011, 15:28
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Antrag zur Reha / Rentenantrag

Hallo
es ist ein gängiges Verfahren, dass du einen Rehaantrag stellen musst. Die KK darf dich laut SGB dazu auffordern und kommst du dem nicht nach darf sie (die KK) die Zahlungen einstellen.

Wenn du in den Rehaantrag reinschreibst, dass du wieder arbeiten möchtest und auch der meinung bist, dies mit entsprechenden Therapien wieder hin bekommst, sehe ich gute Chancen auf eine Reha (und nicht auf eine Rente).

In der Reha wirst du ja auch wieder fit gemacht. Die Rentenversicherung ist froh um jeden, der nicht in Rente geht. SDollte aber die Rentenversicherung bei Prüfung des Rehaantrags der meinung sein, so wird dieser in einen Rentenantrag umgewandelt. (das darf die Rentenanstalt bei jedem Rehaantrag machen).

Was sagen deine Ärzte? Ab wann du wieder einsatz/ berufsfähig bist?.

Manchmal tut auch eine Rente auf Zeit gute Arbeit, in der Mann sich auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben erholen kann.

Hast du mal über eine Wiedereingliedeung laut "HH Modell" gedacht (auch wenn noch weiter weg)

Und bei einer befristeten Rente behält man in der Regel den Arbeitsplatz (ich kenne nicht alle Verträge aber im ÖD ist dies so und auch in anderen Sparten
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Liebe Grüße
Barbara
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