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Alt 30.07.2006, 14:11
shalom shalom ist offline
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Standard AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???

Für erwerbsunfähige Rentner/Pensionäre, die unter 60 Jahre alt sind, ist sicher der vorläufige einschlägige Urteilstext des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 von Interesse. Man kann unter der u.a. Internet-Adresse den Terminbericht des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 nachlesen.

Der Terminbericht einer Sitzung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.05.06 umfasst neben anderen Fällen im zweiten erörterten Fall auch die VOR-Entscheidung über die NICHT-Rechtmäßigkeit des dauerhaften Prozentabschlags für erwerbsunfähige Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht haben.

Der Terminbericht ist für uns als juristische Laien eher gewöhnungsbedürftig, die Grundbotschaft kann man jedoch auch als Normalbürger verstehen.

Also hier der URL Hinweis zum Bericht des Bundessozialgerichts:

www.bundessozialgericht.de

Dann geht man zu: TERMINE 2006
Man sucht den Termin: 16.05.2006

In der vorletzten Spalte steht die Terminvorschau, in der letzten Spalte kann man den Terminbericht der Sitzung des 4. Senats zur entsprechenden Sitzung vom 16.05.06 anklicken.

Liebe Grüße
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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