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Alt 19.10.2002, 13:47
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Standard Verbeamtung auf Lebenszeit (BaL) - wer hat Erfahru

Hallo Gudrun,

bin leider erst heute auf deinen Eintrag im Forum gestoßen.
Ich bin 33 Jahre alt und vor etwas über drei Jahren an BK erkrankt.
Ich bin Lehrerin an einer Sonderschule und habe eine volle Stelle. Derzeit bin ich zur Anstellung verbeamtet, kämpfe aber mittlerweile seit fast einem Jahr um meine Verbeamtung auf Lebenszeit.
Leider erhalte ich weder von meiner Gewerkschaft der GEW, noch von meinem Gesamtpersonalrat irgendeine Unterstützung.

Ich habe aus verschiedenen persönlichen Gründen damals keine Schwerbehinderung beantragt. Aus heutige Sicht weiß ich , dass ich einen Fehler gemacht habe, aber ich bin in der Zeit meines 2. Staatsexamens erkrankt und hatte Angst ansonsten keine Stelle zu bekommen. Ich war schlicht und einfach nicht gut informiert.

Als ich mich nach dem Examen um eine Stelle beworben habe wurde ich, ohne Einschränkung durch das Gesundheitsamt, zur Anstellung verbeamtet, was mich zu dieser Zeit doch sehr verwundert hat.

Jetzt, wo es allerdings um die Verbeamtung auf Lebenszeit geht, können sie die Situation angeblich nicht mehr richtig einschätzen und wollen meine Probezeit bis auf 5 Jahre verlängern.
Damit bin ich überhaupt nicht einverstanden und empfinde das als eine wirkliche Diskriminierung. Alle ärztlichen Gutachten sind völlig ok und die Prognosen günstig, trotzdem......

Nachdem ich persönlich nicht weitergekommen bin, habe ich nun vor ca. 5 Monaten einen Anwalt für Verwaltungsrecht (zahlt meine Rechtsschutzversicherung) eingeschaltet und siehe da, es bewegt sich langsam etwas. Auf einmal ist sogar eine von mir geforderte Nachbegutachtung möglich... Bin mal gespannt, was dabei raus kommt.
Tatsache ist, dass sich mein Schulamt in dieser Sache überhaupt nicht auskennt und mittlerweile einen für mich wichtigen Verfahrensfehler begangen hat. Tut mir echt leid

Melde dich doch mal, vielleicht können wir uns ja gegenseitig helfen.

Liebe Grüße

Chris

P.S. Bei der Verbeamtung auf Lebenszeit bei einer Schwerbehinderung muß der Amtsarzt die Dienstauglichkeit für mindestens 10 Jahre attestieren.
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