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Alt 27.09.2013, 22:32
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Verhinderungspflege

Hallo Bine,

woher hast Du den Begriff "Verhinderungspflege"?
So wie Du es beschreibst, finde ich in meiner Mappe (Beratungsblätter meiner Krankenkasse ) nur den Begriff der Ersatzpflege!
Grundsätzlich besteht je Kalenderjahr ein Leistungsanspruch für längstens 4 Wochen und maximal 1550 Euro pro Jahr. (Zitiert aus dem Beratungsblatt meiner KK - müsste für alle so gelten).

Das heißt für Dich, dass Du Dich an Die Krankenkasse wenden musst. Die regelt auch den Teil der Pflegeversicherung.

Die KK wird das dann zu prüfen und ggf. zu genehmigen haben.

Ich hoffe, dass Du damit ein Stück weiter kommst.

Natürlich wünsche ich Dir die nötige Kraft und alles Gute
Wolfgang


PS. Die dazugehörigen Voraussetzungen hat dreibein schon beschrieben
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Geändert von wolfgang46 (27.09.2013 um 22:37 Uhr) Grund: Formatierung und Hinweis auf Beitrag von dreibein
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