Zitat:
Zitat von Felix 67
02/2014 EU Rente beantragt und auf dem Arbeitsamt gemeldet.
Bis zum Ende des Krankengelds war die Rente noch nicht bewilligt, also Nahtlosigkeitsgeld nach $ 142 beantragt.
Ablehnung mit der Begründung, die letzten zwei Jahre hat kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden
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Die Weitergewährung der EU Rente wird jetzt beantragt.
Theoretisch müsste ich mich ja zeitgleich wieder auf dem Arbeitsamt melden, auch wenn ich nach dem 30.04.16 keinen Anspruch auf Leistungen habe.
Ich kann es immer noch nicht glauben, das man nach 23 Jahren nahtlos eingezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung wegen einer Rehamaßnahme durch das Raster rutscht.
Ich habe gehört,nach Krankengeld, EU Rente, wenn diese nicht weiter gewährt wird, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht? Ist das richtig???
Im VdK bin ich Mitglied, eine Beratung steht noch aus.
Sorry, ist ein Roman geworden. Vorab vielen Dank schon mal fürs lesen.
LG Felix
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Hallo Felix,
bin zwar nicht mehr auf dem allerneuesten Stand, aber meines Wissens wird eine berufliche Reha, finanziert durch die DRV, tatsächlich nicht als versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angesehen. Aber auch ich kann dir auf Anhieb keinen § nennen, der dies bestätigen könnte. Frag diesbezüglich doch mal unsere gute alte Tante google!?
Und: NEIN, man hat NICHT automatisch Anspruch auf ALG, wenn eine Zeitrente ausgelaufen ist und noch keine neue Entscheidung getroffen wurde.
Auch hier gilt (unter Vorbehalt), dass noch Anspruch bestehen muss.
Da dir dieser Anspruch bereits verwehrt wurde, dürfte die nächste Ablehnung mit der gleichen Begründung erfolgen.
Dann blieb nur noch ein Antrag auf Sozialleistungen (Sozialamt) für Bedürftige. Das wäre Unterstützung auf Höhe von Hartz 4.
Auf jeden Fall ist da eine Prüfung durch den VDK richtig!
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Liebe Grüße
Norma