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Alt 01.05.2008, 19:49
SquadStein SquadStein ist offline
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Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Das Thema ist zwar schon ziemlich alt, aber ein paar kurze Anmerkungen, damit niemand zu sehr in die Irre geführt wird:

1. Die Vorsorgevollmacht sollte nie erteilt werden, ohne dass das Innenverhältnis zwischen dem Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber in einem gesonderten Vertrag geregelt wird. http://www.finde-recht.de/vorsorge/n...evollmacht.php

2. Eine Kontovollmacht wird nicht durch die Bestellung eines Betreuers unwirksam. Der Betreuer kann die Kontovollmacht aber ggf. widerrufen.

3. Eine Patientenverfügung sollte keinesfalls jährlich neu unterschrieben werden. Was ist dann, wenn Sie die Unterschrift vergessen? Kann dann automatisch unterstellt werden, dass die Patientenverfügung nicht mehr gelten soll?

4. Für Grundstücksangelegenheiten genügt eine notariell beglaubigte Vollmacht, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. (Und entgegen Stefans wird die Unterschrift beglaubigt.)
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