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Alt 11.09.2013, 00:50
boebi boebi ist offline
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Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: vorübergehende berufsunfähigkeitsrente

Hallo Wolfgang,

die 7 Monatsfrist ergibt sich aus dem

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...b_6/gesamt.pdf

Zitat:
§ 101
Beginn und Änderung in Sonderfällen
(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats
nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.
Es ist ein kompliziertes Gebilde vom Eintritt der Behinderung und Beantragung einer Reha, die gleichzeitig als Rentenantrag gilt. Auch ein verspäteter Antrag nach dem Eintritt der Behinderung löst die 7 Monate aus.

Ich bin auch kein Anwalt und Du solltest Dir Rat bei einem der Sozialverbände (SoVD oder VdK) holen. Du hast Deinen Antrag leider sehr spät gestellt.

Gruß
Boebi
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