Hallo küchenfee,
Zitat:
Zitat von küchenfee
.....ich soll doch einen schwerbeschädigten Ausweis anfordern,man hätte wohl 3 Jahre Vergünstigungen dadurch.
|
der Umfang der Leistungen hängt vom Grad der Behinderung (GdB) oder dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ab, der vom Versorgungsamt festgelegt wird. Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen zum Inhalt.
Soweit aus deinen Beiträgen erkennbar, hattest du eine RE-Konisation, welche "Funktionsbeeinträchtigungen" sind dir denn daraus entstanden?
MfG Gitti