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Alt 18.04.2005, 15:02
Gast
 
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Standard Einkommen während der Reha

18.04.2005, 14:37

Hallo Carola,
bin zwar nicht der große spezialist für sowas, daher würde ich vorschlagen, dass du deine Fragen auch noch mal im forum für 'Rechtliches/Finanzielles' stellst. Kann nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen:
Wenn du einen Schwerbehindertenstatus hast, ist eine Kündigung nicht so ohne weiteres möglich, dazu müßte dein Arbeitgeber die Zustimmung des Integrations/Versorgungsamtes haben. Außerdem müßte deine Prognose betreffend deiner Arbeitsfähigkeit denkbar schlecht sein. Grad vor kurzem hab ich ein Urteil gelesen, wo dem Arbeitnehmer eine 2Jahresfrist eingeräumt wurde seitens des Sozialgerichts.
Wenn du arbeitslos geworden bist und Arbeitslosengeld beziehst, bekommst du für die Zeit der Reha ebenfalls Übergangsgeld von der BFA. Das ist dann ebenfalls etwas niedriger als das Arbeitslosengeld.
Das dein Arbeitgeber, als kleiner Handwerksbetrieb Probleme mit deiner andauernden Arbeitsunfähigkeit hat, kann ich auch schon nachvollziehen, aber wieso er dich unbedingt deswegen kündigen muss, verstehe ich nicht. Schließlich gibt es auch noch die Möglichkeit übergangsweise eine Zeitarbeitskraft oder eine Ersatzperson befristet einzustellen. Du kostest ihn ja im Moment nichts.
Wenn ich so was lese, bin ich doppelt froh, dass ich in einem großen Unternehmen arbeite, war seit 2 Jahren nicht mehr da und hab ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Eine Bekannte von mir auch mit BK hat Ende 03 ebenfalls ihre Kündigung bekommen, 2 Tage nach ihrer Krankenhausentlassung und ide hat auch noch bei einer Ärztin gearbeitet, von der wohl schon ein bißchen mehr Verständnis erwartet hätte.
Liebe Grüße und viel Glück
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