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Alt 03.05.2017, 11:10
Dude42 Dude42 ist offline
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Standard AW: Gallengangskrebs mit Metastasen im Bauchfell

Hallo Ayse
Schade, daß die Pipac nicht den erwünschten Erfolg hatte. Dann drücke auch ich dir die Daumen, daß GEMS/CIS den Rückgang mit hoffendlich wenig NW bringt.
Ich bin seit gestern mit 3 Zyklen GEMS/CIS durch. In 2 Wochen ist CT Kontrolle und dann sehen wir weiter.
Daß mit der Austeuerung habe ich gerade hinter mir. Hat bei mir reibungslos geklappt.
Am besten bei der Krankenkasse anrufen und bitten, daß sie einem den Aussteuerungstermin schriftlich mitteilen(den bekommt zwar automatisch, aber normalerweise erst kurz vor der Aussteuerung). Mit dem Schrieb dann zur Arbeitsagentur und ALG1 im Sinne der Nahtlosregelung beantragen. Dort bekommt man erstmal einen sackvoll Formulare. Ist aber nicht so wild. Beim ersten geht's um die Aufhebung der ärtzlichen Schweigepflicht. Das am besten gleich ausfüllen und wieder zurück zur Arbeitsagentur. Die checken dann im Vorfeld schon ob man in die Nahtlosregelung reinfällt und so wird der spätere Antrag im Vorfeld schon genehmigt.
Dann sind da noch der eigentliche Antrag und jeweils ein Formular für die Krankenkasse und den Arbeitgeber.
Diese soll man dann erst einreichen, wenn sie vollständig sind. Die KK lässt sich meist Zeit bis kurz vor dem Aussteuerungstermin.
Die Erwerbsminderungsrente würde ich dann auch zeitnah beantragen.
Ich dir nur den Tip geben, ruf bei deiner Rentenversicherung an und erkundige dich nach dem für dich zuständigen Versicherungsältesten.
Ich habe zusammen mit dem Versicherungsältesten und seiner Ehefrau(beide 89 Jahre alt) den Antrag innerhalb einer Stunde ausgefüllt. Die wussten ganz genau wo was hin muss und was wichtig oder unwichtig ist. Hätte ich das alleine machen müssen, wäre ich über viele Dinge gestolpert und hätte das große Fragezeichen gekriegt.
Die machen das unentgeldlich. Wir haben ihnen später nur einen großen Strauss Blumen geschickt.
Die haben den Antrag auch gleich zur Rentenkasse geschickt und 3 oder 4 Wochen später hatte ich schon meinen Rentenbescheid. Wobei ich sagen muss, beantragt habe ich die Rente zum 1.1.2017, genehmigt wurde sie zum 1.8.2016. Die Differenzen haben die Rentenversicherung mit der KK und der Arbeitsagentur unter sich ausgemacht. Zuviel gezahltes Geld kann die Rentenversicherug nicht von dir zurück fordern. Was bei mir nur ärgerlich war, daß ich für 3 Monate das Geld von meiner privaten Krankentagegeldversicherung zurückzahlen musste.
Ich hoffe, ich habe dir jetzt keine Angst davor gemacht.
Das mit dem ALG1 ist sicherlich relativ viel Arbeit, aber ist sicherlich wichtig, falls der Rentenantrag doch länger dauern sollte. Sonst müsstes du dich nach der Aussteuerung privat krankenversichern.

Viele liebe Grüße
Mathias

Geändert von Dude42 (03.05.2017 um 11:57 Uhr)
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