Hallo Barbara,
bei der Zahlung von Krankengeld kommt es nicht auf die Verschiedenartigkeit der Erkrankungen an. Bei gleicher Erkrankung erfolgt eine Zahlung längstens für 78 Wochen. Kommt während dieser Zeit eine weitere Erkrankung hinzu wird dadurch die Leistungsdauer nicht verlängert.
Verankert und nachzulesen:
http://www.sozialgesetzbuch-bundesso...h/sgbv/48.html
Gruß
Petra