#1
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Welches Einkommen muss bei Zuzahlungsbefreiung angegeben werden?
Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. Muss ich auch die Leistung aus meiner privaten Berufsunfähigkeitversicherung bei der KK zur Berechnung meines Anteils angeben? Liebe Grüße Tina |
#2
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AW: Welches Einkommen muss bei Zuzahlungsbefreiung angegeben werden?
hi
du musst alle Einnahmen angeben also Renten, Zinsen, Einkünfte aus Mieten, Gehalt, also alles was du bekommst demnach auch die private BU Wäre sonst ja auch ungerecht Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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AW: Welches Einkommen muss bei Zuzahlungsbefreiung angegeben werden?
Hallo Tina,
wie Barbara schon schrieb, mußt du alle Einnahmen angeben. Krebs gilt als chronische Krankheit und deshalb kannst du, falls du über der geldmäßigen Grenze liegst, dennoch Glück haben und eine Zuzahlungsbefreiung bekommen. Allerdings muß man dazu ziemlich viel über seine Lebensverhältnisse angeben. Bitte frag bei deiner Krankenkasse gezielt nach, ich bin keine Fachfrau. Liebe Grüße Tabitha |
#4
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AW: Welches Einkommen muss bei Zuzahlungsbefreiung angegeben werden?
Hallo,
danke für Eure Auskünfte. Ich habe mich auch schon überwunden bei meiner Kasse anzurufen und nachzufragen. War mir megapeinlich, da ich es Mitte diesen Jahres vor lauter Stress (hatte da leider meine Meta-Diagnose) irgendwie überlesen habe. Die Dame bei der TK war sehr nett und hat mir gesagt, dass ich mir nicht soviel Gedanken deswegen machen soll. Werde jetzt beim einreichen ein Briefchen schreiben und mein Versäumniss "gestehen". Liebe Grüße Tina |
#5
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AW: Welches Einkommen muss bei Zuzahlungsbefreiung angegeben werden?
Hallo Tina, bin etwas spät mit meiner Antwort -
du musst alle Einkünfte von allen in deinem Haushalt lebenden Personen angeben, die dem Lebensunterhalt dienen. Z. B. auch Unterhaltszahlungen, Renten etc. Für Kinder gibt es andererseits einen Freibetrag den man wieder abziehen darf. Die Befreiung kann man auch für das zurückliegende jahr noch beantragen, alles was über 1 % liegt bekommt man erstattet. Manche Rechnungen wie die Zuzahlung zum krankenhausaufenthalt kamen bei mir erst viel später an, dadurch bin ich dann erst über das 1 % gekommen. |
#6
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AW: Welches Einkommen muss bei Zuzahlungsbefreiung angegeben werden?
Hallo Tina,
man kann den Antrag auch schon im Herbst für das nächste Jahr stellen, das heißt man bezahlt die 1% bzw. 2% voraus. Dann spart man sich das lästige Sammeln von Abrechnungen und Belegen. Man muß sich das aber vorher genau durchrechnen, denn wenn die Ausgaben niedriger sind bekommt man zumindest bei meiner Krankenkasse nichts zurückgezahlt. Der Vorteil ist aber das man vom 1. Januar an keine Zuzahlungen machen muß. LG Jens |
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