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#1
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ich weiß ich habs hier irgendwo gelesen, dass dies möglich ist. Wer weiß was darüber?
Hat man das Recht ein Gutachten anzufordern, schließlich geht es ja dabei um den Körper des zu Begutachtenden. Ich würde denken, man hat ein Recht darauf, seine eigenen Unterlagen einzusehen.
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Herzlichst Sabine |
#2
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Liebe Binie!
Der behandelnde Arzt kann, das schriftliche Einverständnis Deines Mannes vorausgesucht, bei der DRV ein Exemplar des Gutachtens besorgen. Die Bestimmungen sind sehr streng. Hier muss jedesmal das Einverständnis des Patienten eingeholt werden. So darf z.B. der Hausarzt das Schriftstück nicht an den Onkologen weitergeben. Tschüß! Elisabethh. |
#3
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Danke, darum werden wir uns unverzüglich kümmern bei der HA. Termin ist ja erst am Montag.
Kann ich zur Begutachtung als Zeugin mit, weißt du da was?
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Herzlichst Sabine |
#4
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Liebe Binie, ich habe einen Link gefunden, ob er Deine Frage beantwortet, weiß ich leider nicht.
Schaue mal bitte hier in den ersten Abschnitt:http://www.medsach.de/gentner.dll?AI...02745ECCA1602A Leider ist der gesamte Artikel nicht kostenfrei zu bekommen. Elisabethh. |
#5
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Du bist ja so ein Schtz, danke
![]() Ich druck mir aus und such mir den leitfaden der dort genannt ist und den § aus dem GG raus. Danke.
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Herzlichst Sabine |
#6
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Liebe Sabine, habe noch ein bißchen gesucht, vielleicht hilft Dir auch dieser Beitrag weiter?
Die URL lautet:http://www.compliancemagazin.de/gese...tag150708.html Elisabethh. |
#7
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........................................und ich durfte/musste mit rein, auch wenn der Gutachter nicht sonderlich begeistert war.
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Herzlichst Sabine |
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