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  #1  
Alt 27.02.2008, 10:15
Simone63 Simone63 ist offline
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Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 12
Standard Frage zu Schwerbehindertenausweis

Hallo zusammen ,
ich hätte eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand von Euch eine Antwort darauf geben. Kurz - es geht um meinen Schwerbehindertenausweis. Ich bin im Januar 2004 an beidseitigem Brustkrebs brusterhaltend operiert worden. Rechts war es ein hormonabhängiger G 2-Tumor, links ein G 3 hormonnegativ. Lymphknoten waren nicht befallen. Ich erhielt von 03/2004 bis 08/2004 6 x FEC und dann noch bis Anfang 10/2004 33 Bestrahlungen. Dann von 10/2004 bis 10/2006 Zoladex und Arimidex nehme ich noch 10/2009. Ich habe mir in 06/2007 vorsorglich meine Eierstöcke/Eileiter entfernen lassen.

Nun die Frage, der Schwerbehindertenausweis wurde am 16.11.2004 ausgestellt, der Ausweis ist gültig ab 29.01.2004 und die Gültigkeit endet in 11/2008. Eingestuft bin ich mit 80 %. Erhalte ich vom Versorgungsamt eine Information oder muss ich aktiv werden? Wie sieht es mit der Eierstockentfernung aus, gibt es dafür auch einen Behinderungsgrad? Zählt die sozusagen mit, wenn es eine Verlängerung bzw. Abstufung geben wird? Falle ich von 80 % auf 0%?

Ich möchte nicht, dass mich jetzt jemand falsch versteht, ich gebe meinen Ausweis herzlich gern zurück und bleibe hoffentlich von Rezidiven und Metastasen verschont. Allerdings möchte ich auch nichts verschenken, wir sind alle schon genug mit diesem blöden Krebs "gestraft" (mir fällt ein anderes Wort ein).

Vielen Dank für Eure Antworten
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  #2  
Alt 27.02.2008, 15:46
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Beiträge: 271
Standard AW: Frage zu Schwerbehindertenausweis

Hallo, Simone !

An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall einen "Verschlechterungsantrag" hinsichtlich der Eierstockentfernung stellen. Die Aussage von ute30 "Ein Rezidiv nach mehr als 5 Jahren gilt als Neuerkrankung" ist nicht korrekt. Ich bin mittlerweile beim 4. Rezidiv angelangt, wobei das 2. Rezidiv nach 6 Jahren auftauchte.
Du wirst auch sicherlich nicht auf 0 % runtergestuft. Bei mir erfolgte nach 5 Jahren eine Runterstufung von 80 auf 50 %. Dann aber leider in 2003 wieder auf 100 %.
Dir alles Gute.
LG
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
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  #3  
Alt 27.02.2008, 10:32
katzenkatze katzenkatze ist offline
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Standard AW: Frage zu Schwerbehindertenausweis

Hallo Simone, leider hat Belinda recht, bei meiner Reha hat man mir auch gesagt das man nach 5 Jahren als "geheilt" gilt. Ich würde es aber trotzdem nochmal versuchen an deiner Stelle.


Meine Frage wäre weiß einer von euch was es sonst noch für Vorteile hat außer der Steuer ich habe versucht alles mögliche zu googeln. Ich habe nach einer Brustamputation mit Wiederaufbau mittels TRAM 50% bekommen. Dann weiß ich nicht ob ich Arbeitsamt (bin HartzIV empfänger + Krankengeld) es melden muß!! (ob ich dann noch zusätzlich Geld bekomme ?)
Dann habe ich gehört man könnte beim Versorgungsamt ?? Geld bekommen...

Ich hoffe mir kann das irgendjemand beantworten.
Vielen Dank schon mal für die Mühe

LG katzenkatze
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  #4  
Alt 27.02.2008, 11:19
Ute30 Ute30 ist offline
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Standard AW: Frage zu Schwerbehindertenausweis

Hallo Simone,

kann auch nichts anderes bestätigen. Nach 5 Jahren bist du raus.

Gesund. Ist das nicht herrlich?

Soweit ich weiß, bin da gerade am Anfang, Antrag wegen Tipp vom Hausarzt schon vor der ersten größeren OP gestellt,
hast du nur mit einem Rezidiv die Grundlage, wieder auf Prozente zu kommen.

Stop!! Wegen der Rückfallstatistik gilt ein "Rezidiv" nach mehr als 5 Jahren als Neuerkrankung !
Auch nett, nicht wahr?

Sorry, hab heute den Ironischen.


Liebe Katzenkatze,

mein Wissen sagt mir zur Zeit , dass mal wieder nur die, die sowieso schon Vorteile, sprich Arbeit haben, z.B. mehr Urlaub, besonderer Kündigungsschutz, noch irgendwas, hab ich vergessen, von diesen Prozenten profitieren können.
Ich bin so eine von denen.
Die Popokarte könnte es dann geben, wenn ich mal einen neuen Arbeitsplatz suchen würde und ich als "Behinderte" dort nicht lukrativ genug wäre, d.h. der Platz nicht entsprechend mit öffentlichen Subventionen gefördert.

War da nicht noch irgendwas mit Eintrittsermäßigungen öffentliche, kulturelle Sachen? Forsch doch mal nach.

Ich hoffe, es hilft.

LG

Ute
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  #5  
Alt 27.02.2008, 13:06
katzenkatze katzenkatze ist offline
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Beiträge: 24
Standard AW: Frage zu Schwerbehindertenausweis

Liebe Ute,

wiedermal haben wir uns gefunden toll!!
Danke für deine Tipps!!

Bei der Reha oder bzw.ASH(Anschlußheilbehandlung) hat man mir gesagt das wenn eine neue Arbeitsstelle angetreten wird, du den Ausweis nicht zeigen mußt, es sei denn du wirst gefragt ob du einen hast, dann natürlich angeben. Nur aus diesem Grunde habe ich mir einen ausstellen lassen, denn ich denke meine jetzige Arbeitstelle wird mich nicht lange behalten wollen. Ich bin jetzt seit April2007 krankgeschrieben und werde auf gar keinen Fall meinen Beruf ausüben können, (Altenpflege) wegen meiner Bauchop. Dann habe ich gegoogelt das wenn die Arbeitstelle angetreten wurde erst nach den 6monatigen Probezeit dann wieder gezeigt werden kann damit die Rechte z.B. Kündigungsschutz etc. greifen.

So vielleicht habe ich auch helfen können, aber vielleicht kann mir jemand anderes weiterhelfen. LG katzenkatze
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  #6  
Alt 27.02.2008, 15:42
Benutzerbild von andile2412
andile2412 andile2412 ist offline
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Beiträge: 438
Standard AW: Frage zu Schwerbehindertenausweis

Hallo!!
Ich beschätige mich auch schon seit Wochen mit diesem Thema. Bis jetzt habe ich mich noch nicht entschieden, diesen Ausweis zu beantragen!! Der soziale Dienst in der Klinik und mein Hausarzt haben mir es nicht sonderlich empfohlen. Die meinten halt, dass man Kündigungsschutz habe (in gewissem Maße, aber wenn einen der Chef loswerden möchte, findet er einen Weg, oder??), dann die 5 Tage mehr Urlaub... auch das ist so ne Sache! Das macht mich bei meinem Arbeitgeber auch nicht gerade beliebt, schließlich bekomme ich meine regulären Urlaubstage kaum abgebaut, dann heißt es schon immer "Waaas, schon wieder Urlaub". Dann gibt es noch irgendwelche Vorteile bei der Lohnsteuer, aber das ist wohl auch nicht alle Welt und die paar Euro Nachlass bei manchen Veranstaltungen - ja das ist richtig! Aber so wirklich lohnen würde es sich in meinem Alter (38 Jahre) noch nicht, weil ich ziemliche Nachteile hätte, wenn ich mich woanders bewerben würde. Den Schwerbehindertenausweis MUSS man angeben, sonst wäre dies wiederum ein Kündigungsgrund!!!!!! Letztendlich hieß es von beiden Seiten: Wenn es einem die paar Euro wert sind, dann sollte man es machen! Aber ich denke, mir ist es das nicht wert...??!!

Liebe Grüsse, Andrea.
__________________
Hoffnung ist die Fähigkeit, die Musik der Zukunft zu hören.
Glaube ist der Mut, in der Gegenwart danach zu tanzen.
Und Glück ist die gute Fee, die aufpasst, dass wir dabei nicht ins Stolpern geraten. (Peter Kuzmic)
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