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Zustände im Reha-Zentrum x - freiheitsberaubende Maßnahmen?
Aktuell in onkologischer Behandlung im Reha-Zentrum X ging ich gestern, 15.07.2010, 11:00 Uhr, zum Arzt der Einrichtung und schilderte die einmalig aufgetretenen Symptome eines Diarrhö in der letzten Nacht, 14.07.2010 gegen 24:00 Uhr. Seitdem gab es keine weiteren Beschwerden oder Anzeichen. Eine bakterielle Untersuchung des Stuhls oder anderer Art zur Klärung einer genauen Diagnose wurde nicht durchgeführt. Vielleicht habe ich auch nur verschimmeltes Brot gegessen, wie es vor einigen Tagen ein Tischnachbar auf seinem Teller hatte. (Kein Witz!)
Der Arzt verordnete mir eine 48-stündige Quarantäne auf dem Zimmer ab dem letzten Auftreten des Durchfalls, also bis zum 16.07.2010, 24:00 Uhr, falls keine weiteren Symptome mehr auftreten. Dieses Vorgehen erschien mir zunächst angemessen, schließlich gibt es hier einige immungeschwächte Patienten, sodass ich hier nicht einfach im Reha-Zentrum herumlaufen kann, was ich ja auch nicht will. Jetzt kommt's:
Ich äußerte nun den Wunsch, entlassen zu werden. Schließlich kann ich mein Durchfall OHNE Symptome – also ein Durchfall, der keiner mehr ist – auch zu Hause ertragen. „Geht nicht!“, da ich sonst mit der Dt. Rentenversicherung Probleme bekomme. Nun sitze ich in X in meiner freiheitsberaubten Situation und warte bis die Ärzte aufgrund eines nicht sicher diagnostizierten viralen oder bakteriellen Durchfalls und ohne weitere Symptome so gütlich sind, mir meine Freiheit als Krebskranker wieder zu schenken. Ganz zu schweigen von der schlechten Verpflegung, bei ärztlich angeordneten Zwieback und Tee. Ist das eigentlich eine freiheitsberaubende Maßnahme (§ 239 StGB – Freiheitsberaubung), zumindest eine Nötigung (§ 240 StGB) und Körperverletzung aufgrund der diätischen Maßnahmen (§ 223 StGB)? Die Frage ist durchaus ernst gemeint, auch wenn hier die Sachlage sehr nüchtern beschrieben ist, so ist es doch sehr unangenehm, dieser ärztlichen Willkür ausgesetzt zu sein. Euer Berlinchen Geändert von Dirk-Gütersloh (17.07.2010 um 19:59 Uhr) Grund: Aus rechtlichen Gründen mußte der Name der Klinik entfernt werden |
#2
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AW: Zustände im Reha-Zentrum X - freiheitsberaubende Maßnahmen?
Geändert von Dirk-Gütersloh (Gestern um 19:59 Uhr). Grund: Aus rechtlichen Gründen mußte der Name der Klinik entfernt werden
Aus rechtlichen und auch verständlichen Gründen musste der Name des Reha-Zentrums entfernt werden. Was aber ist mit der Überschrift???? Die wurde vergessen ... Hallo Berlinchen, eine Durchfallerkrankung wird sicherlich zu Recht immer ernst genommen, zumal wenn Krebspatienten im Hause sind, bei denen das Immunsystem geschwächt ist. Aber - dann müssten doch auf jeden Fall Stuhlproben gemacht werden um sicher zu stellen, ob der Patient ansteckend ist!! Diese Handlungsweise ist mir auch unverständlich und nicht nachvollziehbar. Wurde der Verdacht auf einen Norovirus geäußert und wurdest Du medikamentös behandelt? Ich hoffe für Dich, dass die Quarantäne zwischenzeitlich aufgehoben wurde und wünsche Dir noch für den Rest der Reha eine gute Erholung. LG rodinge Geändert von rodinge (18.07.2010 um 12:26 Uhr) Grund: Zeile war nicht lesbar |
#3
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AW: Zustände im Reha-Zentrum x - freiheitsberaubende Maßnahmen?
Laut Vorschrift des Gesundheitsamtes (S-H) dürfen betroffene Personen bei Verdacht auf Norovirus-Infekt für 60 Stunden nach dem letzten Symptom nicht am Gemeinschaftsleben öffentlicher Einrichtungen teilnehmen. Gilt auch für Schulen, Kindergärten, Pflegeheim, Behindertenwerkstatt usw..
Da waren die 48h Quarantäne eine Fehlinformation. Den Rest finde ich, höflich ausgedrückt, auch nicht schön.
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne? |
#4
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AW: Zustände im Reha-Zentrum x - freiheitsberaubende Maßnahmen?
Eine Reha masnahme kann sehr wohl abrgebrochen werden!!
ABER bitte erst nach Rücksprache mit der Renten kasse und event. der Krankenkasse |
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