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Engeltfortzahlung?
Hallo Ihr Lieben
Meine Frage wäre: Bin im Juli 2005 an Nierenca operiert worden, danach hatte ich eine AHB von 5Wochen in der ich Übergangsgeld bekam. Seitdem arbeite ich wieder voll, nun wurde mir eine Reha genehmigt ab 6.9.2006. Frage: was steht mir in dieser zeit zu: Krankengeld oder Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber? Wäre nett wenn mir das einer erklären könnte....:-) Ps: war seit der Ahb im letzten Jahr wegen dieser Erkrankung nicht mehr krank geschrieben Gruss Spy |
#2
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AW: Engeltfortzahlung?
Hallo
ich kenne deinen Tarifvertrag leider nicht... In der Regel erhälst du 6 Wochen lang Lohnfortzahlung dann kommt Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Das Übergangsgeld zählt ähnlich wie das Krankengeld. Dann mußt du je nach Tarifvertrag aber mind. 6 Monate "gesund" gewesen sein; also kein einzigen Tag wegen des Nierenca. gefehlt haben. Dann gibt es wieder Lohnfortzahlung. Nach einem Jahr seit Beginn der Erkrankung (Krankschreibung) gibt es auch wieder Lohnfortzahlung, wenn du zwischenzeitlich immer wieder gearbeitest hast. Ich meine wenn du "gesund geschrieben bist", aber immer wieder zwischenzeitlich krank warst. Allso krank dann wieder arbeiten krank dann wieder arbeiten und zu dem Zeitpunkt der einjahresfrist gesund bist. So wie ich das bei dir verstehe warst du das letzte Mal im Juli krank geschrieben das würde dann Übergangsgeld bedeuten. Es sei denn dein Arbeitsvertrag sieht mehr wie 6 Wochen Lohnfortzahlung vor. Von Juli bis September ist noch kein halbes Jahr vergangen. Liebe Grüße Barbara |
#3
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AW: Engeltfortzahlung?
Hallo Barbara,
Spy, war nicht in dioesem Juli sondern in 2005 zuletzt erkrankt. Deshalb bekommt er Krankengeld mind. 6 Wochen, es sei denn ein Tarifvertrag sieht eine günstigere Lösung vor. Gruß Jürgen |
#4
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AW: Engeltfortzahlung?
Hallo Spy,
wenn Du nach der AHB im letzten Jahr bis zum Antritt der Reha 6 Monate gearbeitet hast und nicht arbeitsunfähig warst, hast Du Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Tarifverträge spielen dabei keine Rolle, es zählt nur das Entgeltfortzahlungsgesetz. Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Reha! Ute |
#5
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AW: Engeltfortzahlung?
Halo Ute,
es gibt Tarifverträge, die sehen eine Entgeltfortzahlung bis zur 26. Woche vor. Darüber hinaus, gibt es Tarifverträge die neben dem Krankengeld einen Krankengelsdzuschuss bis zur 39. Woche zahlen. Gruß Jürgen |
#6
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AW: Engeltfortzahlung?
Hallo Thorax,
dass weiss ich auch. Aber ich denke, es ging hier um die Frage, wer bezahlt die Reha? Sollte die Reha länger als 6 Wochen dauern, gibt es natürlich Unterschiede und von einem Krankengeldzuschuss war nicht die Rede. Gruss Ute |
#7
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AW: Engeltfortzahlung?
Danke für die Antworten
Also so wie ich das nun verstehe müsste ich Lohnfortzahung bekommen. Bin bei der Deutschen Post AG als Paketzusteller beschäftigt. Also nochmals in Kürze: Juli 2005 war die Op dann 5 Wochen AHB, danach Wiedereingliederung bis Oktober 2005, dann voll gearbeitet seitdem, einmal 10 tage krank geschrieben im Juni 2006 wegen Hexenschuss. das heisst die letzten 6 Monate war ich ja nicht wegen dem Nierenca krank...deshalb greift das Entgeltfortzahlungsgesetz wenn ich Ute richtig verstehe:-) Stimmts?? Gruss Spy |
#8
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AW: Engeltfortzahlung?
Stimmt Spy!
Ute Du hast natürlich recht ,aber es spielt dann eine Rolle wenn jemand innerhalb der letzten 6 Monate wegen derselben Erkrankung erneut arbeitsunfähig wird und die 26 Wochen noch nicht augeschöpft hat bekommt er eben trotzdem Lohnfotzahlung, auch wenn die gesetzliche bereits ausgeschöpft war. Gruß Jürgen |
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